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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns.

Allgemeine Fragen

Was ist die digitale Vignette und wie funktioniert sie?

Die digitale Vignette (e-Vignette) ist seit 2023 die einzige Möglichkeit, die österreichische Autobahnmaut zu entrichten. Sie wird digital an Ihr Fahrzeugkennzeichen gebunden und in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kameras, die Kennzeichen an Mautstellen und mobilen Kontrollpunkten scannen und mit der Datenbank abgleichen. Es gibt keinen physischen Aufkleber mehr.

Wo kann ich die e-Vignette kaufen?

Die e-Vignette kann über folgende Kanäle erworben werden: Online über die offizielle ASFINAG-Website (asfinag.at) oder die ASFINAG-App; Stationär an Tankstellen (OMV, BP, Shell, Jet etc.), Tabak-Trafiken, ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen sowie an ausgewählten Bankfilialen. Bitte nutzen Sie ausschließlich offizielle Vertriebskanäle.

Wie lange ist die Jahresvignette gültig?

Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres – insgesamt 14 Monate. Das bedeutet: Die Jahresvignette 2025 gilt vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Jänner 2026. Sie können die Jahresvignette bereits ab dem 1. Oktober des Vorjahres kaufen.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Die e-Vignette ist fest an das bei der Registrierung angegebene Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen oder mit einem anderen Fahrzeug fahren möchten, müssen Sie eine neue Vignette kaufen.

Was passiert, wenn ich ein falsches Kennzeichen eingegeben habe?

Eine Korrektur nach dem Kauf ist grundsätzlich nicht möglich. Kontaktieren Sie sofort den ASFINAG-Kundendienst, wenn Sie einen Fehler bemerken. In manchen Fällen kann eine Korrektur innerhalb kurzer Zeit nach dem Kauf vorgenommen werden. Bewahren Sie alle Kaufbelege auf.

Fragen zur Gültigkeit

Gilt die Vignette auch auf der Brenner Autobahn?

Nein. Die Brenner Autobahn (A13) ist eine Sondermautstrecke, für die zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut erhoben wird. Die Vignette berechtigt zur Nutzung der Zubringerautobahnen (A12 Inntalautobahn), aber nicht zur Durchfahrt durch den Brennerkorridor selbst. Die Streckenmaut beträgt derzeit ca. € 11,00 für Pkw.

Brauchen Elektrofahrzeuge auch eine Vignette?

Ja. Elektrofahrzeuge unterliegen denselben Mautregelungen wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Es gibt keine Ausnahme oder Ermäßigung für Elektrofahrzeuge bei der Autobahnvignette. Die Tarife sind identisch.

Was gilt für ausländische Fahrzeuge?

Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Mautregelungen wie österreichische. Die Vignette muss vor der Einfahrt auf mautpflichtige Strecken erworben werden. Die e-Vignette kann auch für ausländische Kennzeichen online gekauft werden. Geben Sie dabei das Kennzeichen genau so ein, wie es auf dem Fahrzeug steht.

Fragen zu Strafen und Kontrollen

Wie hoch ist die Strafe bei fehlender Vignette?

Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette wird ein Organmandat von € 120 fällig. Wird die Strafe nicht bezahlt, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 300 verhängt werden. Ausländische Fahrzeuge können zur sofortigen Zahlung aufgefordert werden.

Wie läuft eine Vignettenkontrolle ab?

Die Kontrolle erfolgt vollautomatisch durch stationäre Kameras an Mautstellen und durch mobile Kontrollfahrzeuge der ASFINAG. Ihr Kennzeichen wird gescannt und in Echtzeit mit der Datenbank abgeglichen. Bei fehlender oder ungültiger Vignette werden Sie angehalten oder erhalten eine Zahlungsaufforderung per Post.

Kann ich gegen eine Strafe Einspruch erheben?

Ja. Sie können innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Organmandats schriftlich Einspruch erheben. Richten Sie Ihren Einspruch an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Geben Sie dabei Ihr Kennzeichen, das Datum und den Ort der Kontrolle sowie den Grund Ihres Einspruchs an. Bewahren Sie alle Kaufbelege als Nachweis auf.

Fragen zu Rückerstattung und Stornierung

Kann ich eine gekaufte Vignette zurückgeben?

Nein. Einmal gekaufte und aktivierte e-Vignetten können nicht zurückgegeben oder erstattet werden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug verkauft wird, gestohlen wird oder wenn Sie Österreich nicht mehr besuchen. Planen Sie daher sorgfältig, bevor Sie eine Vignette kaufen.

Kontakt und Beschwerden

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Bei technischen Problemen beim Kauf oder Fragen zur Gültigkeit wenden Sie sich direkt an den ASFINAG Kundendienst. Für allgemeine Informationen steht Ihnen unser Portal zur Verfügung. Bei Beschwerden über Strafen wenden Sie sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

  • ASFINAG Kundendienst: Angaben auf asfinag.at
  • Beschwerden: Bezirksverwaltungsbehörde am Ort der Kontrolle
  • Ombudsmann: Volksanwaltschaft Österreich
  • Unser Portal: Kontaktformular